Dr. med. Hareshchandra Shah, Arzt in Klingnau, darf keine ärztliche Tätigkeit mehr im Kanton Aargau ausüben und muss seine Praxis in Klingnau auflösen. Dies bestätigte das Bundesgericht mit seinem Urteil vom 2. April 2019 und wies die Beschwerde von Dr. Shah gegen den Entzug der Berufsausübungsbewilligung durch das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ab.

Regierungsrat AG

Am 8. Mai 2008 wurde Dr. Shah im Kanton Aargau die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Arzt erteilt. Wegen Verstosses gegen die Berufspflichten durch Missachtung des Selbstdispensationsverbots, der Betäubungs- und Heilmittelgesetzgebung sowie der Fortbildungspflicht wurde er mit Verfügung des DGS im September 2014 mit einer Verwarnung und einer Busse von 3000 Franken diszipliniert. Dr. Hareshchandra Shah wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Zurzach vom 30. März 2016 zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen sowie einer Busse von 8000 Franken wegen mehrfacher, teilweise qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.

Mit Verfügung vom 24. November 2017 entzog das DGS die Berufsausübungsbewilligung von Dr. Hareshchandra Shah als fachlich selbstständig tätiger Arzt im Kanton Aargau wegen fehlender Vertrauenswürdigkeit. Diesen Entscheid akzeptierte der Arzt nicht. Seine Beschwerde an den Regierungsrat des Kantons Aargau blieb erfolglos. Die gegen den regierungsrätlichen Entscheid vom 4. April 2018 erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau mit Urteil vom 12. September 2018 ab.

Dagegen erhob der Arzt Beschwerde beim Bundesgericht. Am 2. April 2019 hat das Bundesgericht in seinem Urteil die Beschwerde abgewiesen und die Verfügung des DGS vollumfänglich gestützt. Damit ist für Dr. med. Hareshchandra Shah keinerlei ärztliche Tätigkeit in freier Praxis im Kanton Aargau mehr erlaubt. Er muss seine Praxis in Klingnau innert 60 Tagen auflösen und ist in der Pflicht, seine Patientinnen und Patienten darüber zu informieren, wie sie ihre Krankengeschichten beziehen können.

 

Symbolbild von Thommy Weiss / pixelio.de